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Jedes Mal, wenn ich im Winter nachts über eine Landstraße fahre,
denke ich an Robert.
Sein Fall hat mich vor 20 Jahren als Kriminalreporterin beschäftigt,
und er beschäftigt mich bis heute.
In der Finsternis eines frühen Dezembermorgens
saß der 18-Jährige halb erfroren auf einer einsamen Landstraße
und wurde überfahren.
Er starb noch an Ort und Stelle.
Damals bin ich an den Ort seines Todes gefahren,
um die Kälte und die totale Finsternis zu spüren.
Ein fürchterliches Gefühl der Ausweglosigkeit überkam mich.
Vieles lief in jener Nacht gegen Robert,
aber eines steht fest:
Wäre er nicht in die Hände der Polizei geraten,
dann wäre er heute noch am Leben.
Robert besuchte in der Nacht seines Todes
mit seinen besten Freunden eine ländliche Großdisco.
Was danach mit ihm geschehen ist, blieb lange Zeit ein Rätsel.
Sein Leichnam wurde umfassend untersucht,
auch im Hinblick auf mögliche Betäubungsmittel.
Im Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité
bin ich mit dem Toxikologen Dr. Sven Hartwig verabredet.
In einer Großstadt wie Berlin
gehören Tote aus dem Nachtleben zum Alltag eines Gerichtsmediziners.
Von Hartwig will ich erfahren, wie es Robert ergangen sein mag.
Herr Dr. Hartwig, ich bin zu Ihnen gekommen,
weil ich Ihnen mal einen Fall präsentieren wollte,
der mich vor über 20 Jahren beschäftigt hat
und der lange gebraucht hat, bis er aufgeklärt war.
Es ist der Fall des 18-jährigen Robert,
ein Abiturient.
Und er wurde 300 Meter abseits einer Großdiskothek
liegend aufgefunden von einer Polizeistreife.
Der Notruf wird gerufen, Rettungswagen naht.
Er weigert sich auch, ins Krankenhaus zu gehen.
Und irgendwann rückt die Polizei ab, der Rettungswagen ab,
und er wird sich selbst überlassen.
Eine Weile später klingelt er am Haus eines Ehepaars,
das direkt neben der Diskothek wohnt, und behauptet, er wohne hier.
Die Frau dieses Ehepaars sagt dann später aus:
"Robert wirkte normal und nicht aggressiv.
Er wirkte orientierungslos, verwirrt und hilflos wie ein kleines Kind."
Und um 04:15 Uhr ruft das Ehepaar die Polizei.
Jetzt kommen wieder zwei Beamte, aber nicht die von vorhin,
sondern andere erteilen dem Verwirrten einen Platzverweis,
an den er sich nicht hält.
Jetzt nehmen ihn die Polizisten mit und sagen, sie nüchtern ihn aus.
Um 05:30 Uhr wird Robert zehn Kilometer nördlich
mitten in der Dunkelheit auf einer Landstraße überfahren.
In seinem Blut wird nach seinem Tod
noch 1,9 Promille Alkohol festgestellt.
Wenn Sie diese Fakten jetzt alle hören,
was sagt Ihnen das über diesen Toten?
Also, 1,9 Promille,
das ist eine ordentliche Alkoholisierung.
Von den zeitlichen Verhältnissen,
die ich eben gehört habe,
entspricht möglicherweise dieser Alkoholisierungsgrad
zum Zeitpunkt des Todes nicht unbedingt den Verhältnissen,
wie sie sich nach Verlassen der Diskothek dargestellt haben.
Wäre für mich wichtig zu wissen, ob im Urin Alkohol untersucht wurde
und ob die Konzentration höher gewesen ist.
Die war höher. Ich hab's nicht im Kopf, wie viel.
Aber sie war deutlich höher.
Das weist darauf hin,
dass sich der Robert bereits in der Eliminationsphase befand.
Das heißt, er hat den Alkohol schon wieder abgebaut und ausgeschieden.
Jetzt kann man überlegen, wie sich die Verhältnisse
ein, zwei Stunden vor dem Tod zugetragen haben.
Und dann müsste man
auf einen Wert von vielleicht 2,5 Promille kommen.
Was bedeutet das denn im Körper eines 18-Jährigen?
Das ist eine sehr starke Alkoholisierung.
Das ist eine regelrechte Alkoholvergiftung.
Das ist eigentlich ein medizinischer Notfall.
So jemand gehört auf jeden Fall beobachtet,
in einer Klinik oder in einer Ausnüchterungszelle.
Der darf nicht sich selbst überlassen werden.
Was hier vielleicht dazu kommt, ist die Kälte.
Sie sagten, vier Grad ungefähr war die Außentemperatur.
Er war nicht witterungsgemäß gekleidet.
Absolut nicht.
Und hier treffen sich
zwei Schwestern im Bunde in einer unheiligen Allianz.
Und das sind Kälte und Alkohol.
Wir wissen, dass ein Großteil der Personen,
die auch tödlich unterkühlen, relevant alkoholisiert waren.
Es sind insbesondere junge Männer, die das trifft.
In dieser starken Alkoholisierung
wird die Kälte nicht als Kälte empfunden.
Man nennt das die Alkoholanalgesie. Es wirkt schmerzhemmend tatsächlich.
- Wie eine Narkose? - Das ist wie eine Narkose.
Und die Kälte macht etwas Ähnliches.
Wenn man sich länger in der Kälte aufhält,
dann erreicht man ähnliche Zustände.
Das nennen wir die Kälteanalgesie. Also auch die wirkt fast narkotisch.
Und diese Dinge haben sich hier sicherlich treffen können.
Er hat sich dann auch noch...
Als er dann in der Dunkelheit auf der Straße saß
und dort überfahren wurde,
hat er sich vorher die Schuhe und die Strümpfe ausgezogen.
Was bedeutet das?
Das ist eine typische Auffindesituation
für tödlich unterkühlte Personen,
die sich wirklich im allerletzten Stadium
kurz vor der Bewusstlosigkeit vollständig entkleiden.
Dann versagen alle Regulationsmechanismen.
Vorher ist der Körper ja bemüht,
das warme Blut im Körperzentrum zu halten,
um die lebenswichtigen Organe zu versorgen.
Diese Regulationsmechanismen versagen ab einem Unterschreiten
einer bestimmten Körperkerntemperatur.
Und dann wird dieses warme Blut aus dem Körperinneren
in die Peripherie transportiert, dann gehen die Gefäße auf.
Das ist der Moment,
wo die Betroffenen ein ganz starkes Wärmeempfinden haben
und sich wirklich dann erst anfangen auszuziehen.
Es spricht dafür, wenn sich Robert Schuhe und Strümpfe ausgezogen hat,
dass er sich in einem solchen Stadium befand.
Können Sie sich erklären, warum jemand, der so betrunken ist,
sich dann auf die Straße setzt?
Häufig ist es so, dass der Straßenasphalt
noch ein bisschen wärmer ist als die Umgebung.
Der hat noch Wärme gespeichert von der Sonneneinstrahlung des Tages.
Deshalb legen sich stark Alkoholisierte
häufig auf die Straße und werden liegend überfahren.
Das ist ein Phänomen, was wir durchaus kennen.
Wie erklären Sie sich denn sein Verhalten zuvor?
Also dieses Behaupten, in einem Haus zu wohnen,
das er noch nie zuvor gesehen hat.
Dieses Behaupten, Drogen konsumiert zu haben,
die sich später in seinem Blut nicht nachweisen lassen.
In diesem starken Alkoholisierungsgrad ist man,
vereinfacht gesagt, nicht mehr zurechnungsfähig.
- Es kommt zu... - Man behauptet irgendwas.
...zu Halluzinationen, es kommt zu situativen Verkennungen,
man ist nicht kritikfähig.
Man bleibt auch bei Behauptungen, weil man so davon überzeugt ist.
Man ist regelrecht unbelehrbar.
Das zeigt, dass er sich nicht wegweisen ließ,
sondern weiterhin versucht hat, in dieses Haus einzudringen.
Das spricht sehr dafür, und das passt zu dem hohen Alkoholisierungsgrad,
den ich hier vermute.
Hätte man das nicht erkennen müssen, dass jemand
so durchgedreht ist,
dass er unbedingt in die Klinik muss, auch gegen seinen Willen?
Wenn er sagt, ich will nicht, kann man nicht sagen, ja, der ist 18.
Das ist das Problem, er ist ja uneinsichtig
in der Intoxikation
und realisiert nicht, dass er sich in Lebensgefahr befindet.
Hier ist ja der Alkoholisierte darauf angewiesen,
dass Fremde die Situation einschätzen und Hilfe leisten.
Das ist auch die Aufgabe
der Kältebusse in den Städten zum Beispiel, die...
Ist auch Aufgabe der Polizei, oder?
Auch von Polizei und Rettungsdienst, wenn die gerufen werden.
Da gilt unter Umständen nicht der Wille der betroffenen Person.
Wenn die Polizisten, und das taten sie ja,
sich hinterher darauf rausreden, der sei erwachsen
und der habe einen vernünftigen Eindruck gemacht,
dann halten sie das für eine Ausrede?
Das klingt für mich nicht plausibel,
wobei man auch das Phänomen der Pseudoernüchterung kennt.
Das heißt, in der Situation einer polizeilichen Kontrolle
kann auch ein stark Alkoholisierter willentlich
die Ausfallserscheinungen, die die Alkoholisierung bewirkt,
kopieren, also kurz überspielen.
Das geht aber nur einige Minuten, das hält man nicht lange durch.
Nun hat ja Robert behauptet gegenüber einem der Rettungssanitäter,
er habe Drogen genommen.
Es hat sich dann später beim Screening,
beim Blut- und Urin-Screening, herausgestellt,
dass er keine Drogen genommen hatte.
Kann es sein, dass man ihm was in den Tee getan hat sozusagen
oder ins Getränk gemischt hat?
Oder dass er was genommen hat, was man nicht nachweisen kann?
Oder ist sein Verhalten auch durch reine Alkoholvergiftung erklärbar?
Ich habe keinen Zweifel, dass dieses Verhalten
alleine durch die hochgradige Alkoholisierung
im Zusammenspiel mit einer Unterkühlung
seine Erklärung findet.
Ein Screening im forensisch-toxikologischen Labor
ist sehr umfangreich.
Hätte da was eine Rolle gespielt, hätte man das auch festgestellt.
Zumal die zeitlichen Verhältnisse zwischen Disco-Besuch
und letzten Endes tödlichem Unfall sehr, sehr eng gefasst sind.
Da gibt es eigentlich nichts,
was dann nicht noch hätte nachgewiesen werden können.
Was hat sich in der letzten Zeit beim Drogen- und Alkoholkonsum getan?
Merken Sie da Verhaltensänderungen bei jungen Leuten?
Ich vermisse durchaus Aufklärungskampagnen,
die es noch vor Jahren gegeben hat.
Es wird viel zu wenig gewarnt vor der Volksdroge Alkohol.
Betäubungsmittel sind hier mehr im Fokus,
nach meiner Wahrnehmung.
Es hat sich nicht so viel getan, auch nicht in 20 Jahren.
Was ist denn das Gefährliche am Alkohol?
Der wird unterschätzt.
Alkohol ist nach wie vor,
auch kriminell beigebracht, das K.o.-Mittel Nummer eins.
Und warum halten Sie den Alkohol für unterschätzt?
Es wird selten dran gedacht. Die Wirkung merkt man sehr spät.
Man kann Alkohol sehr gut unterschummeln.
In stark gesüßten Getränken
merkt man den Alkoholgehalt gar nicht.
Es gibt ja alkoholische Getränke, die keinen Eigengeschmack haben.
Wenn Sie was nehmen wie Wodka oder dergleichen,
das kriegen Sie hervorragend untergeschummelt in größeren Mengen.
Das wird dann konsumiert.
Und dann sind ganz schnell die Lampen aus bei den Betroffenen.
Die Beamten haben dann angegeben,
sie hätten ihn an einer beleuchteten Kreuzung rausgelassen,
auf eigenen Wunsch.
Aufgefunden wurde er allerdings in der absoluten Finsternis,
zwei Kilometer von dem Ort entfernt, in der Krummesser Heide
in Schleswig-Holstein,
vollkommen in einer riesigen, gewaltigen Einsamkeit.
Ist das für Sie überzeugend?
Es ist eher ungewöhnlich,
dass man dann nicht in dem Siedlungsgebiet verbleibt
und dort weiter Hilfe sucht,
sondern sich in die Finsternis aufmacht.
Es sei denn, es ist der gewohnte Weg nach Hause.
Nein, es war eine völlig fremde Gegend.
Auch ein Alkoholisierter braucht ja Fixpunkte und Orientierung.
Das können Beleuchtungseinrichtungen sein,
Wohngebäude, Kraftfahrzeuge.
Also so viel Überlebenstrieb hat er? In der Kälte.
Man muss sich ja immer vorstellen, fast null Grad.
Da suche ich mir doch nicht einen Weg in die Dunkelheit.
Oder irre ich mich da?
Da wird Hilfe gesucht,
und wer sehr stark unterkühlt ist, der versucht auch,
irgendwo Unterschlupf zu finden.
So werden viele aufgefunden.
In ein Gebüsch reingekrochen oder unter eine Parkbank.
Also man sucht eher Schutz.
Müssten nicht Streifenpolizisten, die um Großraumdiscos herumkurven
und schauen, ob da alles in Ordnung ist,
sich nicht mit solchen Phänomenen vertraut gemacht haben?
Die Frage einer Alkoholisierung ist ja leicht zu klären,
auch für einen Polizeibeamten.
Das fängt ja mit dem Alkoholgeruch an und mit den Ausfallserscheinungen.
Koordinationsstörungen, Schwanken, Stolpern, Lallen,
die verwaschene Sprache.
Aber auch eine Betäubungsmittelbeeinflussung gehört
in das Portfolio.
Heute werden Polizeibeamte auch intensiver geschult,
um fahruntüchtige Verkehrsteilnehmer zu erkennen.
Ich stelle mir vor, dass Robert in dieser Dunkelheit, in der er...
Es war ja absolut finster.
Ich war dort an dem Ort, auch zur selben Jahreszeit.
Ein paar Jahre später, auch im Dezember, auch bei vier Grad
habe ich mich auf diese Straße gestellt
und habe das Licht abgeschaltet des Autos, mit dem ich da war,
und es war so dunkel, dass man die Hand vor Augen nicht gesehen hat.
Es gab keinen Mond, es war bedeckt,
und es war so dunkel, dass man die Hand vor Augen nicht sah.
Und ich weiß, und wir alle wissen, also die Ermittler wissen,
dass er versucht hat,
mit seinem kaputten Handy jemanden zu erreichen.
Seine Freundin hatte ihr Handy abgestellt.
Die Telefonnummer seiner Eltern hat er nicht mehr zustande gebracht.
Er hat sich immer wieder verwählt, hatte immer wieder Zahlendreher.
Außerdem hatte das Handy einen Wackelkontakt, das weiß man,
weil es auch runtergefallen war.
Ich frage mich, wie er diese letzten Minuten,
Stunde vielleicht, erlebt haben mag.
Dort auf dieser einsamen Landstraße.
Hat man Angst in so einer Situation, wenn man so stark vergiftet ist?
Oder ist es dann nicht mehr so intensiv, das Angstgefühl?
Wie muss ich mir das vorstellen?
Es ist gut vorstellbar, dass es Momente der Angst gegeben hat.
Dafür sprechen ja die Versuche, sich Hilfe zu organisieren.
Ansonsten führt diese starke Unterkühlung,
auch vor dem Hintergrund der starken Alkoholisierung,
zu einem Verlust des Kälteempfindens.
Irgendwann friert man tatsächlich nicht mehr.
Also ein Bedrohungsaspekt ist plötzlich weg.
Und Kälte ist ein sehr starker Trigger. Ja.
Und die Dunkelheit wird ja nicht hell vom Alkohol.
Das kommt dazu. Ja.
Diese fürchterliche Verlorenheit und Orientierungslosigkeit.
Fälle wie der von Robert
verlangen vom Kriminalreporter erhebliches Fingerspitzengefühl.
Der Schmerz der Hinterbliebenen
darf durch die Recherchen nicht aufgewühlt werden.
Aber Roberts Eltern wollten den Tod ihres Sohnes
unbedingt aufgeklärt sehen.
Die Aussagen der beiden Polizisten,
die Robert in jener Nacht mitgenommen hatten,
passten nicht zu den restlichen Tatsachen.
Warum war er trotz Benommenheit sich selbst überlassen worden?
Wie gelangte er mitten ins Nichts, wo er umkam?
Es dauerte sieben Jahre und mehrere Gerichtsverhandlungen,
ehe die bittere Wahrheit ans Licht kam.
Zwei Rechtsanwälte standen Roberts Familie damals zur Seite.
Der erste, Klaus Nentwig, war von Anfang an dabei.
Der zweite Anwalt, Johann Schwenn, den ich heute in Hamburg treffe,
gehört zu Deutschlands erfahrensten Strafverteidigern.
In den vergangenen Jahrzehnten hat er spektakuläre Mandate übernommen.
Darunter das für Jan Ullrich, Wolf Biermann oder Jörg Kachelmann.
Wie kam Rechtsanwalt Schwenn zu diesem Fall?
In dem er nicht wie sonst dem Angeklagten beistand,
sondern den Hinterbliebenen.
Johann, der Fall Robert
war für mich jedenfalls einer der eindrucksvollsten
und... derjenige, an den ich am meisten zurückdenke.
Warum war er denn für dich so wichtig?
Es war ja ein Verfahren, das sich gegen zwei Polizeibeamte richtete.
Und man hatte den Eindruck, jedenfalls ich hatte den Eindruck,
dass... die geschützt wurden.
Es ging damit los, dass es nicht losging.
Das heißt, nach dem Tod von Robert wurde nicht ermittelt.
Es wurde doch erst mal
den Eltern gegenüber behauptet, es sei ein Unfall gewesen.
Ja.
Also es sei nicht mal irgendetwas Besonderes gewesen.
Man wisse gar nicht, wie der da hingekommen sei in der Nacht
und warum der da verunfallt sei.
"Ja, unser Beileid, aber es war eben ein Unfall."
Ja.
- Es war keiner. - Nö.
Und das wusste die Polizei auch.
Aber es ging um zwei Kollegen, und...
Das besonders Bedrückende war,
dass die Staatsanwaltschaft das mitgemacht hat.
Die Staatsanwaltschaft ist ja die Verfolgungsbehörde.
Und die muss einen Anfangsverdacht annehmen.
Das hat sie nicht getan.
Kannst du dich erinnern, wie die Sache rauskam?
Die Sache kam dadurch raus, dass die Familie,
bei der Robert nachts herumgeklingelt hat
und ihnen auf die Nerven gegangen ist...
Diese Familie hat die Todesanzeige gelesen
und hat gesagt: "Da stimmt doch was nicht.
Der Junge wurde von der Polizei mitgenommen.
Wie kann das sein, dass der verunfallt ist?"
Und die haben dann die Familie des Robert angerufen
und sie darüber informiert, dass in der Sache was nicht stimmt.
Und die Eltern nahmen sich einen Rechtsanwalt.
Das war der Herr Nentwig, und er hat dann gesehen,
wo ist eigentlich der Auffindeplatz des toten Robert?
Und wo, sagen die Polizisten, hätten sie ihn rausgelassen?
Und angeblich wollte er ja selber aussteigen aus dem Polizeiauto,
und dann hätte man ihn an einer beleuchteten Kreuzung rausgelassen.
Das stimmt nicht, denn er hätte durch den ganzen Ort laufen müssen,
aus der Helligkeit heraus in die dunkle Krummesser Heide,
zwei Kilometer, um dort sich auf die Straße zu setzen.
Wer macht so was?
Vor allem, wenn er Hilfe sucht und wenn er Hilfe braucht.
- Das war schon besonders übel. - Es war richtig übel.
Die Beamten haben ihn ja nicht einfach nur weggefahren
und wieder rausgelassen,
sondern in einen anderen Polizeibezirk gefahren
und ihn da ausgesetzt.
Ziel war klar:
Man wollte ihn loswerden und keine Arbeit mit ihm haben
und hat ihn sich selbst überlassen, obwohl klar war,
dass der Junge auf Hilfe angewiesen war.
Ich bin ja erst später in das Verfahren hineingekommen.
Der Kollege,
der die Hinterbliebenen vertreten hat,
der hat dafür gesorgt,
dass die Ermittlungen aufgenommen worden sind.
Und nachher dafür,
dass es zur Anklage gegen den Willen der Staatsanwaltschaft kam.
Sie wurde vom Oberlandesgericht gezwungen,
die Anklage zu erheben.
Und sie musste vorher dazu gezwungen werden,
überhaupt zu ermitteln.
Aber warum? Warum?
Die Wirklichkeit sieht so aus,
dass mitunter die Solidarität
nicht nur innerhalb der Polizei besteht,
sondern, dass die Staatsanwaltschaft da auch
ein unangebracht kollegiales Verhältnis entwickelt zur Polizei,
manchmal.
Und hier war es so.
Ja, und Klaus Nentwig hat ja herausbekommen,
dass die Beamten diesen ganzen Einsatz,
Robert-Einsatz, ihrer Dienststelle verschwiegen haben,
dass sie nichts dokumentiert haben,
dass sie einen Unfall daraus gebaut haben.
Also diese ganzen Verschleierungstaktiken,
die dann vorgenommen worden sind,
um den Tod des Robert
als einen Schicksalsschlag hinzustellen
und nicht als irgendetwas,
was mit menschlichem Verschulden zu tun hat.
Das war dann die Leistung, das aufzuklären.
Doch in der Folge wurde das Verfahren
durch die Staatsanwaltschaft Lübeck immer wieder eingestellt.
Die Beweise reichen für eine Anklage nicht aus, hieß es.
Das hat Klaus Nentwig nicht hingenommen,
sondern legte wieder Beschwerde ein und ging zum Oberlandesgericht.
Das Oberlandesgericht hat dann entschieden,
dass die Staatsanwaltschaft anzuklagen hat,
das heißt, die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen.
Das geschieht ganz, ganz selten.
Ich habe in bald 50 Jahren anwaltlicher Tätigkeit
das nur zweimal erreicht.
Das Verfahren wurde vom Landgericht Lübeck eröffnet.
Und in der Hauptverhandlung
sind die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung
zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
- Da warst du noch nicht dabei. - Da war ich nicht dabei.
- Das hat Nentwig gemacht. - Das hat alles Nentwig gemacht.
Er hatte eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge beantragt.
Aber es kam nur eine fahrlässige Tötung heraus.
Und die Beamten konnten eigentlich damit zufrieden sein.
Warum waren Sie das nicht?
Sie hätten den Boden küssen müssen, über den der Vorsitzende ging.
Das wäre das Normale, dass man...
aus so einer Sache doch einigermaßen herauskommt,
wenn da nur eine fahrlässige Tötung am Ende steht.
Sie waren es nicht, weil sie sich für unschuldig hielten.
Die Eltern waren ja der Motor hinter der ganzen Sache.
Was waren denn das für Leute?
Das...
hat mich sehr beeindruckt, die Einstellung der Eltern.
Ist ja völlig klar, der Verlust eines Kindes...
Was Schlimmeres gibt es eigentlich nicht.
Und hier kam noch die Erkenntnis hinzu,
dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft
die Sache so ernst genommen hat, wie sie genommen werden musste.
Und...
Und alle zur Polizei gehalten haben.
Das Besondere an der Haltung der Eltern war,
dass sie das Urteil hingenommen hätten.
Das heißt, man erlebt es häufiger von Menschen,
die Opfer von Straftaten geworden sind
oder die infolge einer Straftat Hinterbliebene geworden sind,
dass sie sich doch sehr stark
von Rachegedanken leiten lassen.
Das war hier überhaupt nicht so.
Das führte dazu, dass die Mutter mir sagte,
wenn die Angeklagten das Urteil annehmen,
innerhalb einer Woche muss Revision eingelegt werden,
dann lassen wir es auch dabei.
Die Angeklagten hatten sich aber für die Revision entschieden.
Sie wollten schuldenfrei sein.
Auch wegen der Staatsanwaltschaft mit ihrem Freispruchsantrag.
Das hat dazu geführt, dass dann die Eltern sagten,
dann machen wir das auch.
Bei einer Revision geht es nicht um Beweise,
sondern um Verfahrensfehler.
Auf die Revision kann ein Urteil aufgehoben werden.
Und ob das geschieht, entscheidet der Bundesgerichtshof.
Und der Bundesgerichtshof hat sozusagen
den ganzen Fall vom Kopf auf die Füße gestellt.
Es war alles das Gegenteil von dem, wie es vorher beantragt worden war.
Es gab eine neue Hauptverhandlung,
und jetzt warst du als Vertreter der Nebenklage
auch mit im Prozessgeschehen.
Aber nicht alleine, sondern zusammen mit dem Kollegen Klaus Nentwig.
Und das Ergebnis war,
dass es für den rangniederen der beiden Beamten
bei dem ursprünglichen Urteil blieb: fahrlässige Tötung,
neun Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Und für den ranghöheren sah es anders aus.
Statt wegen fahrlässiger Tötung
ist er jetzt verurteilt worden wegen Aussetzung mit Todesfolge,
und zwar zu einer Freiheitsstrafe
von anderthalb Jahren, auch zur Bewährung ausgesetzt.
Was bedeutet das denn für ihn?
Ein Beamter, der wegen einer vorsätzlichen Tat
zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
oder darüber verurteilt wird,
dessen Beamtenverhältnis ist zu Ende.
Die Arbeit ist weg und die Altersversorgung auch.
Noch schlechter wären mehr als zwei Jahre gewesen,
dann hätte er ins Gefängnis gemusst.
Ich war in Kiel damals als Gerichtsberichterstatterin dabei,
weil mich das natürlich interessiert hat,
wie dieser Fall, der sich ja schon Jahre dahinzog,
jetzt zu Ende gehen würde.
Und ehrlich gestanden war ich mir immer noch nicht sicher,
ob hier wirklich Gerechtigkeit einkehren wird
oder ob es jetzt wieder zu einer Solidarisierungsbewegung
mit den beiden Angeklagten kommen wird.
Aber das war ja dann nicht so. Und ich fand das Urteil angemessen.
Und ich finde auch, dass jemand, der so was macht,
im Polizeidienst nichts verloren hat.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft und der Polizei
gestattet hier Rückschlüsse.
Und die Rückschlüsse sind von einer Art,
dass sich die Verantwortlichen freuen können,
dass sie nicht selbst Beschuldigte geworden sind.
Denn das hätte durchaus auch nahegelegen,
der Frage mal nachzugehen, wie kann das sein,
dass Polizeibeamte hier die Beschuldigten schützen?
Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft
einem offensichtlich gegebenen Verdacht nicht nachgeht?
Wie kann es sein, dass dann die Staatsanwaltschaft
Revision zugunsten der Angeklagten einlegt?
Das sind alles Fragen, die nicht beantwortet worden sind.
- Bis heute nicht. - Bis heute nicht.
Und natürlich nicht mehr beantwortet werden.
Ein finsteres Loch, in das wir da geblickt haben.
Ja.
Ich habe die Eltern in der Hauptverhandlung erlebt.
Die Mutter kam ja...
Roberts Mutter kam ja mit einer dunklen Sonnenbrille.
Da liefen die Tränen unten raus.
Das habe ich noch in sehr eindrücklicher Erinnerung.
Ich frage mich...
Ich habe sie danach nicht gesprochen, ich wollte sie nicht ansprechen.
Aber ich frage mich,
wie sie dann auf dieses neue Urteil reagiert haben.
Kannst du es mir sagen?
Also, ein Trost kann das Urteil ja nicht sein.
Aber für die Eltern bleibt natürlich auch der Eindruck,
dass das erkämpft werden musste,
das richtige Urteil erkämpft werden musste.
Das stellt man sich als Hinterbliebener nicht vor,
dass das nötig ist.
Und hier war das so.
Also, ich habe an diesem Fall gelernt,
dass du die schönste Rechtsordnung haben kannst
und die besten Gesetze und die größten Eide und Schwüre.
Wenn die Menschen nicht das erfüllen,
was das Gesetz vorgibt,
wenn die Menschen das unterlaufen,
hat die schönste Rechtsordnung keinen Sinn.
Und der Rechtsstaat besteht eben aus Personen, die integer sind.
Und wenn sie es nicht sind, dann nützen auch die Gesetze nichts.
Und insofern war Herr Nentwig
für mich ein großer Held in dieser Geschichte.
Denn er hat als Einziger den Rechtsstaat vertreten,
während alle anderen versagt haben.
Und ein bisschen ein Held warst auch du.
Aber der Hauptheld war Herr Nentwig, der das über Jahre durchgekämpft hat.
Und ganz alleine.
Und mit einer vom Schicksal zerstörten Familie.
Und das ist wirklich eine Heldentat.
Und diese Heldentaten habe ich in der Gerichtsberichterstattung
und in der Kriminalberichterstattung immer wieder erlebt.
Und deswegen ist mir dieser Fall auch noch so gut in Erinnerung,
weil er eine Heldengeschichte ist.
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